Leistungen

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Konservierende Zahnheilkunde: Füllungen, Wurzelbehandlungen
  • Ästhetische Zahnheilkunde: Frontsanierungen mit Vollkeramikkronen, Veneers bzw. Schalen, Bleaching, weisse Füllungen aus Keramik oder Komposit
  • Implantate der Marken Neoss und Straumann
  • Orthodontie: Zahnstellungskorrekturen mit Brackets, abnehmbaren Apparaturen und Orthofolio.
  • Rekonstruktive Zahnheilkunde: abnehmbare Prothesen oder festsitzender Zahnersatz wie Kronen und Brücken
  • Oralchirurgie: Weisheitszahn-Entfernung, Zahnfleisch-Korrekturen
  • Parodontologie: Behandlung von Zahnfleisch-Erkrankungen
  • Kinderzahnmedizin
  • Myoarthropathie-Therapie: Behandlung von Zahn- und Kiefergelenksproblemen aufgrund von Pressen und Knirschen
  • Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung durch Dentalhygienikerin und Prophylaxeassistentin

Preise

Tarif 2018 (Dentotar®):

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung unterzeichneten am 3. Mai 2017 den revidierten Zahnarzttarif. Dieser löste den alten Tarif aus dem Jahr 1994 ab. Für Patienten und Versicherer wurde damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Dieser Tarif trat auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision erfolgte kein Kostenschub. Lediglich prophylaktische Massnahmen (Dentalhygiene) verteuerten sich minimal.
Der Sozialversicherungsbereich (UV/MV/IV) hingegen, welcher bisher auf dem Landesindex für Konsumentenpreise von 1992 basierte, wurde angehoben. Diese Preissteigerung betrifft ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamten Zahnarztkosten in der Schweiz.
> Kurzfassung Dentotar® als PDF

Zahnärztliche Rechnung:

Der Zahnarzt-Tarif enthält mehr als 500 Leistungen. Jeder dieser Leistungen ist eine Taxpunktzahl zugeordnet. Diese Taxpunktzahl widerspiegelt ungefähr den Zeitaufwand, welcher für diese Leistungen im Durchschnitt benötigt wird. Um den Frankenbetrag zu erhalten, wird die Anzahl Taxpunkte mit einem Taxpunktwert multipliziert. Die Festlegung der Höhe des TPWs hängt von der Kostenstruktur einer Praxis ab (Ausbildungsstand, Fortbildung, Mietzins, Einrichtungen, Personalkosten etc.). Aktuell beträgt der maximal zulässige TPW CHF 1.60.
> Weitere Informationen finden Sie hier

Taxpunktwert in der Praxis „Zahnärzte Lenzburg“:

Privatpatienten: CHF 1.20
Kinder, Jugendliche bis 16. Altersjahr: CHF 1.00
Kieferorthopädische Behandlungen (Spangen): CHF 1.00
Abrechnungen zH IV, UVG, Sozialamt: CHF 1.00

Kostenvoranschlag:

Auf unseren detaillierten Kostenschätzungen können Sie genau nachvollziehen, was bei Ihnen geplant worden ist. Wichtiger für den tatsächlich zu bezahlenden Preis ist letztlich jedoch die angewandte Therapie. Wenn eine umfassende Behandlung notwendig wird, zeichnen sich in der Regel mehrere Behandlungsvarianten ab. Meist können aufwendigere und einfachere Lösungen geplant werden, deren Vor- und Nachteile natürlich vorgängig besprochen werden müssen. Zögern Sie nicht, Ihren Behandler bzw. Ihre Behandlerin danach zu fragen.